Gerichtsmedizinerin Sarah Heinze: „Wir müssen noch stärker für Gewalt und ihre Folgen sensibilisieren“

Porträtfoto von Sarah Heinze

Univ.-Prof.in Sarah Heinze ist nicht nur Gerichtsmedizinerin, sondern auch Fachärztin für Radiologie. Im Gespräch mit Medical Murder Mystery erklärt die Professorin für Gerichtsmedizin an der  Medizinischen Universität Graz wie die moderne Bildgebung die gerichtsmedizinische Arbeit unterstützt, wie wichtig die Sensibilisierung und Fortbildung auch anderer medizinischer Fächer und Berufsgruppen für die Erkennung von Gewalt und den Umgang mit Gewaltopfern ist, wie die österreichische Gerichtsmedizin bald an die Grenzen ihrer Ressourcen stoßen könnte, wenn nicht rasch und massiv gegengesteuert wird, und welche Missverständnisse und Vorurteile über ihr Fach sie zum Schmunzeln bringen – oder auch ärgern.

Zur Person: Univ.-Prof.in Dr.in Sarah Heinze ist seit August 2022 Professorin für Gerichtliche Medizin an der Medizinischen Universität Graz und Leiterin des Diagnostik- und Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin. Davor war die Gerichtsmedizinerin und Radiologin am Institut für Rechts- und Verkehrsmedizin des Universitätsklinikums Heidelberg zuletzt als stellvertretende Ärztliche Direktorin und Fachbereichsleiterin für forensische Bildgebung und Forschung tätig. Sarah Heinze stammt aus Braunschweig und begann nach dem Medizinstudium in Hamburg ihre berufliche Laufbahn als Ärztin am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Hamburg Eppendorf. Anschließend arbeitete sie als Oberärztin am Institut für Rechtsmedizin der Charité in Berlin. In der Folge war sie an verschiedenen renommierten Zentren im Bereich der Rechtsmedizin tätig und hatte Lehraufträge unter anderem an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz und der European Medical School Oldenburg-Groningen, ehe sie am Universitätsklinikum Heidelberg tätig wurde. In der Forschung setzt sie den Schwerpunkt auf Interdisziplinarität und verbindet die Rechtsmedizin mit bildgebenden Verfahren und neuen Methoden.

Medical Murder Mystery: Was andere nur aus Krimis kennen, ist Ihre tägliche forensische Arbeit. Haben Sie da eigentlich noch Lust und Interesse, Krimis zu lesen oder zu schauen?

Prof.in Sarah Heinze: Ja, durchaus. Wobei es für mich etwas schwieriger ist, deutschsprachige Krimis anzuschauen – da fällt es mir naturgemäß besonders auf, wenn die Arbeit der Gerichtsmedizin eklatant falsch dargestellt ist. Romane konsumiere ich auch gerne als Hörbücher, ich bin ja viel im Auto unterwegs. Ich gestehe, dass ich mich da oft ärgere oder ungeduldig werde, wenn die gerichtsmedizinischen Fakten gar nicht stimmen, auch wenn die Geschichten an sich spannend sind.

MMM: Können Sie ein paar Beispiele für solche falsche Darstellungen nennen?

Prof.in Sarah Heinze: In einer Hörbuchreihe, die ich kürzlich angehört habe, gab es zum Beispiel eine Brandleiche, mit sehr starken Verkohlungen, die schon länger gelegen hatte. Und trotzdem gab es wegdrückbare Leichenflecken, eine unversehrte Schädeldecke oder ein weitgehend intaktes Gehirn – das wäre in der Realität nicht möglich. Ich würde empfehlen, sich zum Beispiel an Assistenzärztinnen und -ärzte in den gerichtsmedizinischen Instituten zu wenden, die sicher gerne ihre Expertise mit Autorinnen und Autoren teilen. Das würde viele Geschichte aufwerten – die Fakten stützen die Kreativität im positiven Sinn.

MMM: Haben Sie Krimi-Favoriten, die Sie besonders mögen?

Prof.in Sarah Heinze: Etwas Humor finde ich immer gut. Und obwohl ich die Berge in Österreich sehr liebe, lese ich im Moment gerne Krimis, die am Meer spielen. Aber den Favoriten habe ich nicht, ich schaue, höre und lese gerne sehr unterschiedliche Geschichten, wichtig ist: Sie müssen mich fesseln, dann kann man einer guten Story schon auch Ungenauigkeiten verzeihen.

MMM: Was sind denn generell falsche Vorstellungen und Mythen über die Tätigkeit von Gerichtsmedizinerinnen und Gerichtsmedizinern?

Prof.in Sarah Heinze: Da gibt es eine Menge. Zum Beispiel, dass es im Sektionssaal immer kalt ist – das ist nicht der Fall. Es wird oft auch das kalte, blaue Licht im Obduktionssaal beschrieben oder im Film gezeigt – wahrscheinlich schaut das einfach gruseliger aus. Bei solchem Licht könnten wir aber gar nicht arbeiten, wir brauchen echtes Tageslicht oder Tageslichtlampen, um zum Beispiel Leichenflecken und deren Farbe richtig einzuschätzen und damit Hinweise auf Kohlenmonoxidvergiftungen erkennen zu können. Oft wird auch Gerichtsmedizin und Pathologie verwechselt – aber das sind ganz unterschiedliche medizinische Fächer mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen. Was wir – entgegen einer verbreiteten Vorstellung – auch nicht tun, ist, uns Tigerbalsam oder andere stark riechende Salben unter die Nase zu schmieren, um Gerüche zu übertünchen. Generell sind es zwei recht gegensätzliche Reaktionen, die man als Gerichtsmedizinerin oder Gerichtsmediziner beim Gegenüber gerne auslöst: Die einen finden das super-spannend und können gar nicht genug Geschichten hören. Und die anderen finden das eklig und geben einem gar nicht gern die Hand – aber keine Sorge (schmunzelt), wir tragen eh Handschuhe.

MMM: In Krimis wird ständig gemordet. Wie ist das im wirklichen Leben, wie viele Delikte im Bereich Mord und Totschlag gibt es in Österreich wirklich, wie viele sehen Sie an den gerichtsmedizinischen Instituten?

Prof.in Sarah Heinze: Nach dem Kriminalitätsbericht des Bundesministeriums für Inneres gab es 2021 aus der Gruppe Körperverletzung mit Todesfolge, grobfahrlässige Tötung, Totschlag und Mord 381 Anzeigen. Was unsere Rolle betrifft: Wir haben in Österreich den § 54 des Ärztegesetzes, demzufolge Ärztinnen und Ärzte u.a. bei begründetem Verdacht, dass durch eine gerichtlich strafbare Handlung der Tod, eine schwere Körperverletzung oder eine Vergewaltigung herbeigeführt wurde, eine Anzeige zu erstatten haben. Bei offensichtlich gewaltsam herbeigeführten Verletzungen – Schusswechselfolgen, eingeschlagenem Schädel und ähnlichem – ist das auch einfach. Allerdings gibt es all die Fälle, bei denen Gewalt nicht so eindeutig ist. Hier ist ganz wichtig, dass die Ärztinnen und Ärzte, die vor Ort die Leichenbeschau machen, unspezifische Hinweise auch wahrnehmen und richtig deuten, sonst kommt es gar nicht zur Obduktion. Insgesamt sind in Österreich leider die Obduktionszahlen zurückgegangen – aber wenn wir nicht als Qualitätskontrolle ausreichend sezieren, dann können natürlich auch Gewaltverbrechen übersehen werden: Zum Beispiel beim sogenannten „weichen“ Ersticken, das per se eher spurenarm aber durchaus nachweisbar ist, oder bestimmte Vergiftungen oder Stürze, die vielleicht gar keine Stürze waren. Da haben die Fernseh-Gerichtsmediziner einen großen Vorteil, weil sie immer an die Leichen rankommen, während wir sie oft gar nicht sehen.

MMM: Die Leichenbeschau ist also entscheidend, um unklare und möglicherweise gewaltsame Todesfälle überhaupt zu entdecken und schließlich in der Gerichtsmedizin untersuchen zu können?

Prof.in Sarah Heinze: Genau. Österreich hatte traditionell ein sehr gutes Leichenbeschausystem, mit einer speziellen Ausbildung für die Leichenbeschauärzte. Aber heute fehlt diese Spezialisierung, und es gibt auch in vielen Bundesländern Probleme, überhaupt ausreichend Ärztinnen und Ärzte für die Totenbeschau zu finden. Hier kann es dann schon vorkommen, dass eher unspezifische Hinweise, die auf einen gewaltsamen Tod bzw. die berühmte „Fremdeinwirkung“ hinweisen würden, nicht erkannt werden. Diese Fälle bekommen wir dann leider gar nicht zu Gesicht.

MMM: Wir brauchen also wieder mehr Obduktionen?

Prof.in Sarah Heinze: Durchaus auch das. Insbesondere sollten wir aber auch die Leichenbeschau-Ausbildung wieder verstärken, dann kann schon im Vorfeld vieles geklärt werden. Spezielle Aus- und Fortbildung versuchen wir auch im Bereich der Erkennung von und dem Umgang mit lebenden Gewaltbetroffenen stark vorantreiben.

MMM: Es gibt ja nicht besonders viele Gerichtsmedizinerinnen und -mediziner in Österreich. Geht es hier also darum, dass sowohl bei der Leichenbeschau, als auch bei der Identifizierung von gewaltsamen Übergriffen andere Fach- und Berufsgruppen sensibilisiert und mit Kompetenzen ausgestattet werden?

Prof.in Sarah Heinze: Sensibilisierung ist ein wichtiges Stichwort. Es können die unterschiedlichsten Fachgruppen mit Opfern zu tun haben, von der Gynäkologie oder Unfallambulanz bis zur Pflege, aber auch Betreuerinnen oder Lehrer:innen sind Ansprechpersonen. Nicht alle Fälle von Gewalt sind offensichtlich, nicht immer gibt uns der berühmte „blaue Fleck“ einen Hinweis. Da geht es darum, für die Ersterkennung von Anzeichen und Warnsignalen zu sensibilisieren. Wir sind in Graz gerade dabei, einen speziellen Kurs für „Forensic Nursing“ ins Leben zu rufen, wo Themen wie Gewalterkennung, gerichtsverwertbare Dokumentation, Opferkommunikation und die rechtlichen Hintergründe beleuchtet werden. Die Teilnehmer:innen können im Anschluss an die Ausbildung an ihrem angestammten Arbeitsplatz – etwa in der Notaufnahme, der Gynäkologie oder der Kinderklinik – sensibilisiert und gestärkt werden, was den Umgang mit Gewaltopfern betrifft.

MMM: Diesbezügliche Initiativen beschränken sich nicht auf Graz, nehme ich an?

Prof.in Sarah Heinze: Es gibt österreichweit die Diskussion, auch unterstützt von den zuständigen Ministerien, wie wir die Versorgung und Angebote für Gewaltopfer optimieren können. Ein limitierender Faktor ist, dass wir im ganzen Land nur 27 aktive Gerichtsmedizinerinnen und Gerichtsmediziner sind, aber wir werden Lösungen finden.

MMM: Kommen wir nochmals auf Ihre Arbeit mit Leichen zurück, auch wenn die nur einen Teil Ihrer Tätigkeit ausmacht. Im Krimi ist sind Gift, Erschießen, Strangulieren häufige Todesarten, was sagen die Daten aus der realen Welt?

Prof.in Sarah Heinze: Scharfe Gewalt ist mit Abstand am häufigsten bei gewaltsamen Tötungsdelikten, also Gewalt mit Messern und ähnlichen scharfen Gegenständen, gefolgt von Schuss- und Hiebwaffen. Bei verurteilten Morddelikten stehen Schusswaffen an erster Stelle. Zu Intoxikationen haben wir nur ungenaue Daten, weil diese in der Statistik mit sogenannten „ungeklärten Ereignissen“ zusammengefasst werden, zudem geht es hier ja oft um Suchtmittelvergiftungen, die nicht in Tötungsabsicht entstanden sind.

MMM: Eine Besonderheit Ihres persönlichen Werdegangs ist, dass Sie nicht nur Fachärztin für Gerichtsmedizin sind, sondern auch Fachärztin für Radiologie. Wie kann die Bildgebung die gerichtsmedizinische Arbeit unterstützen?

Prof.in Sarah Heinze: In vielfältiger Weise. Die Bildgebung in der Gerichtsmedizin gibt es schon sehr lange. Das erste Röntgenbild eines Unterschenkels mit einem Projektil stammt aus dem Jahr 1896, aus den USA. Die Methode hat also ein Jahr nach der Entdeckung der Röntgenstrahlen bereits in den Gerichtssaal Einzug gehalten und immer eine wichtige Rolle gespielt. Das hat vielfältige Gründe. Bildgebung kann die Sektion vereinfachen und es lässt sich gezielter vorgehen, wenn bestimmte Hinweise auf Verletzungsorte oder die Todesursache schon vorher vorliegen. Da kann es dann zum Beispiel einfacher sein, bei einer Schussverletzung kleinste Projektilteile zu finden, die sonst sehr schwer im Gewebe aufzuspüren wären. Bildgebung hilft auch bei der Identifizierung von Toten – aus CT-Daten können wir etwa den Zahnstatus rekonstruieren, Implantate finden oder auch mit Aufnahmen von anderen Körperteilen, die es heute von vielen Menschen gibt, abgleichen. Zudem lassen sich auf der Basis von Bildgebung Rekonstruktionen herstellen, und zum Beispiel auch in 3D ausdrucken. Damit kann ich vor Gericht unter Umständen einen Verletzungshergang besser demonstrieren als mit blutigen Sektionsbildern.  Außerdem ist die Bildgebung wichtig für die Dokumentation – wir haben damit auch nach der Verbrennung oder Beerdigung des Leichnams noch wichtige Beweise zur Verfügung. Bei Gewaltdelikten, etwa der Misshandlung von Kindern, liefert die Bildgebung wichtige Hinweise, was Verletzungsmuster betrifft. Die Bildgebung hat also viele Vorteile – sie ersetzt aber keine Obduktion. Zur Präselektion bei unklarer Todesursache kann sie sehr hilfreich sein: Zum Beispiel würde man in der äußeren Leichenschau bei einer Herzbeuteltamponade keine Anzeichen sehen, im CT-Bild ist diese jedoch sehr deutlich erkennbar. Allerdings handelt es sich um einen natürlichen Tod, so dass ich hier nicht obduzieren muss. Die Bildgebung auch Hinweise liefern, wann man genauer hinsehen und somit obduzieren sollte. Das zusätzliche Wissen, das uns die Bildgebung liefert, zu nutzen, ist ganz wichtig.

MMM: Abgesehen von der modernen Bildgebung – welche anderen Innovationen in der Medizin bzw. Medizintechnik sind für die Gerichtsmedizin hilfreich?

Prof.in Sarah Heinze: Wir sind aktuell dabei, in der Telemedizin neue Anwendungen für die Gerichtsmedizin zu entwickeln. Für die künstliche Intelligenz sehe ich in unserem Bereich unter anderem Potenzial, in der Bildgebung bestimmte Verletzungsmuster zu erkennen. Viel Bewegung und Innovation gibt es auch im Bereich der Genetik, der Epigenetik und der RNA-Untersuchungen.

MMM: Was hat Sie persönlich eigentlich dazu bewogen, sich für eine gerichtsmedizinische Ausbildung zu entscheiden?

Prof.in Sarah Heinze: Besonders die Tatsache, dass es so ein breit gefächertes Fach ist und so viele Fragestellungen hineinspielen – von der postmortalen Diagnostik über die Anthropologie oder die Blutspurenmusterverteilungsanalyse. Es gibt jeden Tag neue spannende Fragestellungen, für die man ein breites Grundwissen braucht, um sie überhaupt erfassen zu können. Man kann selbst Schwerpunkte setzen, zugleich ist kein Tag wie der andere: Gerichtstermine, Tatortbegutachtung, Obduktionen, klinische Untersuchungen, das Verfassen von Gutachten – es ist ein breites Gebiet und immer wieder müssen wir die Ursachen oder Auslöser entschlüsseln.  So vieles machen zu können, und besser helfen können, je kompetenter man selbst wird – das alles macht für mich die große Faszination des Fachs aus.

MMM: Das sind dann sicher auch die Argumente, die Sie Studierenden oder Absolvierenden ans Herz legen, damit sie sich für die Gerichtsmedizin als Fach entscheiden?

Prof.in Sarah Heinze: Ja, sicher, Aber abgesehen von sachlichen Argumenten ist es einfach die Begeisterung, die wir den jungen Kolleginnen und Kollegen vermitteln müssen.

MMM: Viele medizinische Fächer klagen über einen Mangel an Nachwuchs – wie sieht es das in der Gerichtsmedizin aus?

Prof.in Sarah Heinze: Wir haben in Österreich einen Mangel in der Gerichtsmedizin, da über Jahre keine neuen Fachärztinnen und -ärzte ausgebildet wurden. Im Vergleich zu den anderen deutschsprachigen Ländern sind hier die Grundgehälter für die Assistenzärztinnen und -ärzte recht niedrig – die klinisch tätigen Mitarbeitenden bekommen das durch verschiedene zusätzliche Einkommenselemente wie Journaldienste ausgeglichen. Das gibt es aber in der Gerichtsmedizin nicht, was die Attraktivität nicht gerade erhöht.

MMM: Wird da angesichts der wichtigen Rolle der Gerichtsmedizin gegengesteuert?

Prof.in Sarah Heinze: Die Frage muss man wohl auch der Politik stellen. Wir haben inzwischen bereits das Problem, dass wir gar nicht ausreichend viele Ausbildnerinnen und Ausbildner haben, um die erforderliche Zahl neuer Gerichtsmedizinerinnen und Gerichtsmediziner auszubilden. Wir müssen also jedenfalls auch Fachärzt:innen aus dem Ausland rekrutieren. Laut Statistik Austria gehen von den 27 aktiven Gerichtsmedizinerinnen und -medizinern 46 Prozent bis 2028 in Pension. Das ist in fünf Jahren, allein die Facharztausbildung dauert aber sechs Jahre! Das zeigt schon, wie krisenhaft die Entwicklung in Wahrheit ist.

MMM: Es ist also wohl eher fünf nach zwölf, nicht fünf vor zwölf?

Prof.in Sarah Heinze: Das stimmt leider. Weil wir so wenige sind, gehen unsere Warnungen wohl oft im allgemeinen Aufschrei unter. Wir sind wirklich an dem Punkt, wo wir rasch handeln und massiv personelle und finanzielle Ressourcen mobilisieren müssen, um auch weiterhin eine qualitativ hochwertige Gerichtsmedizin gewährleisten zu können – was schließlich eine hoheitliche Aufgabe ist.

MMM: Vielleicht ist es nicht allen Entscheidungsträgerinnen und -trägern so klar, was eine unzureichend ausgestattete Gerichtsmedizin auch für die Strafverfolgung bedeuten könnte.

Prof.in Sarah Heinze: Da muss man sich klarmachen, dass die Strafverfolgung in mehrfacher Weise betroffen wäre. Zum einen würden bei unzureichender gerichtsmedizinischer Versorgung viele gewaltsame Todesursachen gar nicht erst entdeckt. Zum anderem braucht es ausreichend Ressourcen, um die Fälle, die identifiziert werden, auch nach dem aktuellen wissenschaftlichen Standard bearbeiten und analysieren, die wahre Ursache entschlüsseln und den Tathergang rekonstruieren können. Und schließlich benötigen wir auch die entsprechenden Ressourcen, um das alles in adäquater Weise für das Gericht aufzubereiten, um dessen Entscheidungsfindung zu unterstützen. Das sind schon sehr massive Konsequenzen. Wir brauchen also eine gut funktionierende Gerichtsmedizin!

Interview: Birgit Kofler

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